RECHTSGEBIETE

UNSER FACHWISSEN

Wir wollen nicht alle Rechtsgebiete abdecken, sondern verstehen uns als Anbieter hochqualifizierter Leistungen in zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Es ist nicht unser Anspruch, zu den größten, sondern in jedem unserer Tätigkeitsfelder zu den besten Kanzleien zu gehören. Zu unseren Kernkompetenzen zählen wir Unternehmensakquisitionen, Corporate Finance, Venture Capital und Private Equity, Gesellschaftsrecht, Restrukturierung, Managerhaftung, Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie (internationales) Handels- und Vertriebsrecht. Gerne möchten wir Sie jedoch einladen, unser ganzes Leistungsspektrum näher kennenzulernen.

Die Beratung in allen Bereichen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts ist einer der Grundpfeiler unseres Tätigkeitsspektrums. Unsere nationalen und internationalen Mandanten vertrauen auf die herausragende juristische Qualität und Kreativität unserer Arbeit bei der pragmatischen (Optimierungs-)Gestaltung bzw. der zielorientierten Lösung ihrer drängendsten Anliegen von der Unternehmensgründung bis zur Liquidation von Gesellschaften. Im Überblick sind die häufigsten Aufgaben:

  • Auswahl und Gründung von Gesellschaften
  • Entwurf von Gesellschaftsstatuten und gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung
  • Jegliche Kapitalmaßnahmen, einschließlich aus genehmigtem und bedingtem Kapital, Kapitalherabsetzungen und Kombinationen
  • Beratung bei der Unternehmensnachfolge
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Umfassende laufende oder projektbezogene Beratung des Unternehmensmanagements, insbesondere zur Vermeidung der Vorstands-, Geschäftsführer- und Aufsichtsratshaftung
  • Beratung bei der Sanierung von Unternehmen, einschließlich Debt-Equity-Swaps
  • Gestaltung von Syndizierungs- und Gesellschaftervereinbarungen sowie Joint-Venture-Verträgen
  • Erstellung von Gutachten zu komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
  • Konzernrecht
  • Gesellschafter- und Organstreitigkeiten
  • Vertragsgestaltung im Recht der GmbH, AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH & Still, PartG, UG und GbR sowie (atypisch) stille Gesellschaft, Unterbeteiligungen, Treuhand
Unsere im Markt anerkannte Transaktionspraxis nimmt im Small- und Mid-Cap-Bereich eine führende Stellung unter den deutschen Kanzleien ein. Die langjährige Erfahrung unserer Praxisgruppe und die große Anzahl der von unseren Anwälten erfolgreich betreuten Transaktionen machen Schadbach Rechtsanwälte zum idealen Begleiter bei Unternehmenskauf bzw. -verkauf sowie Unternehmensverschmelzungen (Mergers & Acquisitions) gerade im mittelständischen Bereich. Daneben verfügen wir jedoch auch über die erforderliche interdisziplinäre und internationale Vernetzung und Stärke, um auch große und hoch komplexe Unternehmensakquisitionen professionell und effizient abzuwickeln. Unser Service deckt dabei alle Bereiche ab, gleich ob Transaktionen mit strategischen oder Finanzinvestoren, mit Finanzierungsschwerpunkt (Leveraged Buy-out) oder sanierungsbezogen (übertragende Sanierung).

  • Vertragsvorbereitungen, Absichtserklärungen, Letter of Intent, Term Sheet
  • Transaktionsgestaltung und Strukturoptimierung
  • Due Diligence
  • Unternehmenskauf und –verkauf (share deal und asset deal)
  • (Leveraged) Management Buy-out
  • Management Buy-in
  • Bieterverfahren
  • Carve-out und Spin-off
  • Nachfolgeregelungen und Familienstrategien
  • übertragende Sanierung
  • Desinvestitionen
  • Umwandlungsmodelle
  • Vertragsverhandlung und Post-Merger-Beratung
  • Rechtsstreitigkeiten im Nachgang von Transaktionen (Post-M&A -Litigation)
  • Projektmanagement der gesamten Transaktion und legal management des gesamten Teams ausländischer Anwälte bei internationalen Transaktionen
Sowohl die Frühphasenfinanzierung für Wagniskapitalfinanzierer (Venture Capital) als auch die Buy-out-Transaktionen in der Wachstumsfinanzierung (Private Equity) gehören zu unseren Kernkompetenzen. Hierbei sind wir zwar überwiegend auf Seiten der Investoren tätig, bewahren jedoch durch Begleitung von Start-ups und Gründern den 360°-Blick. Hinzu kommen die Unterstützung jeglicher Folgefinanzierungsrunden sowie Exits wie Trade Sales und Secondaries, aber auch die Workout-Beratung sanierungsbedürftiger Portfoliogesellschaften. Unser „Hands-on-Ansatz“ sowie schlanke und durchsetzungsstarke Teams sichern ein zielorientiertes und kosteneffizientes Vorgehen.

  • Beteiligungsverträge und Gesellschaftervereinbarungen
  • Investment and Shareholders Agreement
  • Konsortialverträge zwischen Investoren
  • Vertragsgestaltung und -verhandlung
  • Early Stage-, Bridge- und Turnaround-Finanzierung
  • Management Buy-out (MBO) und Management Buy-in (MBI)
  • Mitarbeiterbeteiligungen (z.B. Stock Option Plan oder Phantom Shares)
Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei allen Fragen ihrer Unternehmensfinanzierung. Ob Eigenmittel, hybride Finanzierungsinstrumente oder Fremdmittel, wir beraten bei jeglicher Gestaltung und der Erstellung der Transaktionsdokumente. Unsere Erfahrungen erstrecken sich insbesondere auf:

  • Begleitung von Aktienemissionen und Bezugsrechtsemissionen
  • Beratung bei der Finanzierung von Nachrangkapital durch Verträge über Genussrechte, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, typische und atypische stille Beteiligungen sowie Gesellschafterdarlehen
  • Equity- und Mezzanine-Finanzierungen
  • Akquisitionsfinanzierung und Leveraged-Buy-Out Transaktionen
  • Restrukturierung und Refinanzierung bestehender Unternehmenskredite
  • Projektfinanzierung
  • Strukturierte Unternehmensfinanzierungen
  • Darlehen und Darlehenssicherungsverträge, Syndizierungen
  • Konzernfinanzierungen (z.B. Cash Pooling)
  • Debt-Equity-Swaps
  • Sanierungsfinanzierung und Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Insolvenz (StaRUG)
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist eines unserer weiteren Tätigkeitsfelder. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Prozessvertretung von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten sowie kapitalmarktorientierten Unternehmen. Bei unserer Beratung suchen wir für unsere Mandanten stets nach Wegen, um den regulatorischen Aufwand zu reduzieren. Unser Leistungsspektrum deckt wesentliche Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts ab, insbesondere:

  • Beratung bei Melde- und Veröffentlichungspflichten nach der MAR, insbesondere Vermeidungsstrategien
  • Geldwäscheprävention
  • Beratung zu Bankvertragsrecht
  • Beratung bei der Finanzierung von Nachrangkapital durch Verträge über Genussrechte, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, typische und atypische stille Beteiligungen sowie Gesellschafterdarlehen
  • Akquisitionsfinanzierung
  • Projektfinanzierung
  • Strukturierte Unternehmensfinanzierungen
  • Erstellung von Transaktionsdokumentationen über Kredit und Kreditsicherheiten
  • Legal Due Diligence und Vermeidung, anderenfalls Erstellung von Prospekten
  • Beratung hinsichtlich der Anforderungen des WpHG und der MAR (Insiderrecht, Ad-hoc Publizität, Verhaltens-, Transparenz- und Organisationspflichten)
  • Prozessvertretung bei Streitigkeiten aus dem Bankvertrag
  • Prozessvertretung bei Streitigkeiten aus Kredit und Kreditsicherung
Wir begleiten Unternehmen in Krisensituationen und bei Refinanzierungen proaktiv bei erforderlichen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen und erbringen umfassende Leistungen im Bereich der nicht-verwaltenden Insolvenzberatung. Daneben unterstützen wir Gläubiger bei der Wahrung ihrer Interessen und der Durchsetzung von Sicherungsrechten im Vorfeld oder innerhalb von Insolvenzverfahren. Unsere weitere Tätigkeit umfasst u.a.:

  • Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel
  • Debt-Equity-Swaps
  • Refinanzierungsverhandlungen und Vergleichsverhandlungen mit Unternehmensgläubigern
  • Strategien zur Insolvenzvermeidung
  • Übertragende Sanierung
  • Beratung von Unternehmensleitern und Aufsichtsräten zur Minimierung von Haftungsrisiken
  • Insolvenzanfechtungsrecht
  • Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Insolvenz (StaRUG)
  • Schutzschirmverfahren und vorläufige Eigenverwaltung
  • Haftungsvermeidung und Regressberatung
Sie wollen Ihre Leistungen und Produkte optimal im Markt platzieren? Wir begleiten Sie beim Ausbau und der Internationalisierung Ihrer Handels- und Vertriebswege und beraten Sie bei der Wahl und bei der Ausgestaltung der idealen Vertriebsformen. Wir setzen Ihre Vorstellung effizient und rechtssicher in Vertragswerken um und optimieren die Vertragskonditionen für Sie. Gegenstand dieses umfassenden Beratungsangebots ist insbesondere:

  • Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von (internationalen) Handelsverträgen, insbesondere Austauschverträgen über Waren und/oder Dienstleistung sowie Kooperationsvereinbarungen
  • Beratung zu Vertriebssystemen, insbesondere Vertriebshändlersysteme, Handelsvertretungen und Vertriebsketten
  • Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf, Verkauf, Dienstleistungen und in anderen (branchenspezifischen) Bereichen, auch nach UN-Kaufrecht
  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Internetpräsenzen
  • Franchise- und Lizenzverträge
  • Beratung zu Zahlungssicherheiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen (insbesondere Akkreditive)
  • Rechtliche Beratung hinsichtlich der spezifisch-rechtlichen Anforderungen an bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen, insbesondere die Berücksichtigung von Sonderregelungsmaterien
  • Strategische Beratung bei Markterschließungsvorhaben und Markteinführungen
  • Strategische Beratung im Vorfeld drohender Auseinandersetzungen und Vertretung bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen handelsrechtlichen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten
  • Prüfung, Einleitung und Durchführung von erforderlichen handelsrechtlichen und/oder produktspezifischen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren
In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Kooperationspartnern stellen wir die Vertragsgestaltungen bei internationalen Vertriebsstrukturen und Rechtsvertretung in allen wichtigen Jurisdiktionen im Ausland sicher und fungieren als zentraler Ansprechpartner bei komplexen internationalen Vertragsprojekten.
Wirtschaftliches Handeln oder innerbetriebliche Abläufe ohne EDV-Unterstützung sind mittlerweile undenkbar geworden. Dabei sind viele EDV-gestützte Anwendungen inzwischen eng mit dem Internet verzahnt. Damit sie in allen Fragen der elektronischen Datenverarbeitung auf der sicheren Seite sind und sich Online so sicher wie Offline bewegen können, beraten und unterstützen wir Sie insbesondere:

  • bei der Erstellung und Prüfung von jeglichen EDV-Verträgen (beispielsweise über den Erwerb, die Nutzung, die Wartung oder die laufende technische Betreuung von Hard- und Software, Datenbanken, Apps und Onlineauftritten)
  • bei Fragen im Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation und Cloud Computing
  • in allen namens-, marken- und lauterkeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domainnamen
  • bei der Erstellung und beim laufenden Betrieb von Webseiten und Social Media-Profilen
  • bei der Konzeption und Ausgestaltung von Bestell- und Lieferprozessen für online angebotene Waren oder online erbrachte Dienstleistungen
  • bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fernabsatzgeschäfte im B2B- und B2C-Bereich
Unsere arbeitsrechtliche Beratung erfolgt begleitend sowohl im Rahmen der Dauerberatung unserer Mandanten als auch projektbezogen im Rahmen von Transaktionen oder Umstrukturierungen, angefangen bei der Due Diligence bis zu arbeitsrechtlichen Gestaltungen beispielsweise bei Asset Deals. Ferner werden wir ergänzend zu unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise im Rahmen von Geschäftsführer- und Vorstandsberatung tätig.

  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence
  • Arbeitsrechtliche Gestaltungen bei Transaktionen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Mitarbeiterbeteiligungen (z.B. Stock Option Plan)
Verträge sind im Geschäftsverkehr die Grundlage einer erfolgreichen Unternehmens-, Strategie- und Geschäftsentwicklung. Sie bilden einen wertvollen Bestandteil Ihres Unternehmens, denn Ihre vertragliche Situation spiegelt Ihr Engagement, Ihren Erfolg und Ihre Marktposition wieder. Umso wichtiger ist es, dass das vertragliche Umfeld Ihrem Unternehmen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit verschafft. Unser zusätzlicher Mehrwert für Sie liegt darin, Ihre wirtschaftliche Position zu optimieren sowie Streitquellen zu antizipieren und geschäftsfördernd vorab vertraglich abzustellen. Wir beraten und begleiten Sie zu allen Fragen Vertragsgestaltung und insbesondere bei:

  • der Beratung, der Verhandlung und Erstellung von Verträgen
  • der Überprüfung von Vertragsinhalten
  • der Durchsetzung von vertraglich vereinbarten Rechten
  • der rechtlichen Analyse und Beurteilung von Verträgen und einzelnen Vertragsinhalten
  • der Wahl des „richtigen“ Vertragstyps
  • der rechtlichen Beratung im Hinblick auf Besonderheiten bestimmter Vertragstypen
  • Fragen zu gesetzlich zwingenden Inhalten einzelner Vertragstypen
  • der Beendigung sowie der Übertragung von Verträgen oder einzelner Vertragsbestandteile
  • der Optimierung des bestehenden vertraglichen Umfeldes
In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Kooperationspartnern stellen wir die Vertragsgestaltung und Rechtsvertretung in allen wichtigen Jurisdiktionen im Ausland sicher und fungieren als zentraler Ansprechpartner bei komplexen internationalen Vertragsprojekten.