KANZLEIPROFIL

Schadbach Rechtsanwälte ist eine international tätige Wirtschaftsrechtskanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main. Unser reaktionsschnelles und durchsetzungsstarkes Team von Rechtsanwälten begleitet Mandate in allen Bereichen des Unternehmensrechts. Wir verbinden höchste Arbeitsqualität mit lösungsorientierter Beratung zu attraktiven Konditionen.

Rechtsgebiete

Unsere Kernkompetenzfelder umfassen Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, Venture Capital und Private Equity, Corporate Finance, Restrukturierung, Managerhaftung, Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie (internationales) Handels- und Vertriebsrecht. Darüber hinaus beraten und begleiten wir unsere vorwiegend mittelständischen Mandanten auch im Arbeitsrecht, Recht des geistigen Eigentums und Informationstechnologierecht.

ANWÄLTE

Unsere Rechtsanwälte verfügen über eine herausragende Expertise und umfangreiche Berufserfahrung. Unsere Mandanten profitieren von der für höchste Beratungsqualität und Effizienz erforderlichen Spezialisierung unserer Rechtsanwälte, die nicht nur zu Rechtsfragen beraten wollen, sondern auch mit dem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge pragmatische Lösungen umsetzen.

AUSZEICHNUNGEN




  • Top-5 Anwälte für Mergers & Acquisition, Deutsches Institut für Rechtsabteilungen & Unternehmensjuristen, Kanzleimonitor 2021 - 2022
  • „Beste Wirtschaftskanzleien“ 2020, 2021, 2022 und 2023 für Gesellschaftsrecht und M&A – brand eins
  • Top-10 Anwälte für Wirtschaftsrecht, Deutsches Institut für Rechtsabteilungen & Unternehmensjuristen, Kanzleimonitor 2021 - 2022
  • „Deutschlands beste Anwälte“ 2020, 2021, 2022 und 2023 für Venture Capital – Handelsblatt
  • Top Tier 3-Kanzlei 2020 und 2021 für Wirtschaftsrecht für Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, Legal500
  • „Deutschlands beste Anwälte" 2020, 2021, 2022 und 2023 für Venture Capital – Best Lawyers Ranking
  • „League Table“ Platz 16 für Small-Cap M&A in Deutschland 2020 – Refinitiv (ex Thomson Reuters)
  • „TOP-Wirtschaftskanzleien“ 2017, 2018 und 2019 in den Rubriken M&A, Gesellschaftsrecht und Private Equity – im jeweiligen FOCUS-Spezial
  • “Private Equity Law Firm of the Year in Germany”, 2017, 2018, 2019, 2021, 2022 und 2023 – Global Award des Corporate INTL Magazine
  • Legal500 „Führende Kanzlei“ 2015 und 2016 mit Auflistung unter den 16 Top-Kanzleien in Deutschland
    für den Bereich Private Equity und Venture Capital
  • JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien von 2005 bis 2016

    • “Corporate Finance Law Firm of the Year in Germany” 2021 von Global Law Experts
    • “Best International Business Law Firm Germany” 2018 – EU Business News
    • Thomson Reuters League Table for Legal Advisors 2017: Platz 20 unter den Top-50-Kanzleien in Deutschland (M&A-Deals bis 50 Mio. US$)
    • “Corporate Finance Law Firm of the Year in Germany” 2016 von Global Law Experts
    • „Empfohlene Kanzlei“ für Gesellschaftsrecht und Mergers & Acquisition im Kanzleimonitor 2015/2016
    • “Business Law Firm of the Year in Germany”, 2015 und 2016 Global Award des Corporate INTL Magazine
    • „Empfohlene Kanzlei“ für Aktien- & Konzernrecht sowie Gesellschaftsrecht im Kanzleimonitor 2014/2015
    • „Kanzleien in Deutschland“ 2012 – Nomos Verlagsgruppe
    • “Venture Capital Yearbook” 2009 – Majunke Consulting
    • „Der Deutsche Wirtschaftsanwalt“ 2008 – Lexxion Verlagsgesellschaft
    • “Private Equity Handbook” 2008 – Handelsblatt
  • KANZLEI

    REAKTIONSSCHNELL UND SCHLAGKRÄFTIG


    Schadbach Rechtsanwälte ist eine international tätige und vernetzte Wirtschaftsrechtskanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main. Wir bieten auch anspruchsvollen Mandanten eine hochwertige Alternative zu etablierten Großkanzleien, indem wir erstklassige Beratungsqualität, Spezialisierung und wirtschaftliches Verständnis mit hoher Kosteneffizienz, Dienstleistungsbereitschaft und Unabhängigkeit verbinden. Den höchsten Stellenwert hat dabei eine vom wirtschaftlichen Gesamtverständnis des Mandanten geprägte Beratung. In zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts zählen uns unabhängige Beobachter und Mandanten gleichermaßen zu den führenden Praxisgruppen im Markt. Seit Jahren wird Schadbach Rechtsanwälte regelmäßig in einschlägigen Branchenhandbüchern empfohlen.


    DIENST UND LEISTUNG


    Schadbach Rechtsanwälte steht für eine serviceorientierte, unternehmerisch und pragmatisch geprägte Rechtsberatung. In Bezug auf Qualität, Verfügbarkeit und Effizienz stellen wir höchste Ansprüche an unsere Leistungen. Unsere Beratung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Mandanten und orientiert sich ausschließlich an der bestmöglichen Wahrung und Durchsetzung seiner Interessen.Viele Unternehmen betrauen uns in der Funktion einer ausgelagerten Rechtsabteilung mit ihrer laufenden Beratung. Hierbei übernehmen wir sowohl die Prozessbegleitung und rechtliche Beratung bei Projekten (z.B. Hauptversammlung oder Unternehmensfinanzierung) als auch die kontinuierliche rechtliche Betreuung und Absicherung des operativen Geschäfts. Dabei entspricht es unserem unternehmerischen Verständnis und den langjährigen Erfahrungen unserer Rechtsanwälte, dass für Unternehmen nicht notwendig der rechtliche Erfolg um jeden Preis, sondern die Wirtschaftlichkeit einer Lösung im Vordergrund steht. Bereits in der gestaltenden Beratung identifizieren wir daher die Problemfelder, die wir konflikt- und kostensenkend vertraglich lösen. In Streitfällen streben wir weitestgehend eine außergerichtliche Lösung an, scheuen allerdings auch nicht die gerichtliche Auseinandersetzung. Internationale Erfahrung, fundierte Sprachkenntnisse sowie eingespielte und erprobte Beziehungen zu führenden ausländischen Kanzleien qualifizieren uns für grenzüberschreitende Mandate. Die Arbeit und Vertragsgestaltung in englischer Sprache sind bei uns tägliche Praxis.


    INTERDISZIPLINÄRE KOMPETENZ, LOKALE PRÄSENZ UND INTERNATIONALE REICHWEITE


    Bei Fragenstellungen, die über unsere Kernkompetenzen oder unsere geographische Reichweite hinausgehen, gewährleistet unser gewachsenes Netzwerk die umfassende und nahtlose Begleitung der Mandate. Unser Netzwerk ist zudem Mitglied im Netzwerk von Eurolegal, einem Zusammenschluss unabhängiger Anwaltskanzleien mit Büros verteilt über den gesamten Globus. Dies ermöglicht uns, Mandaten auch im Ausland individuell und zielführend in Sachverhalten mit komplexem internationalem Hintergrund zu beraten. Die Auswahl aus diesem Pool von über 500 Anwälten an 36 Standorten in 221 Ländern erfolgt dabei ohne jegliche Abhängigkeit und ausschließlich vor dem Hintergrund der Interessen der individuellen Mandantensituation unter qualitativen und wirtschaftlichen Aspekten. Gerne stellen wir unseren Mandanten auch unsere exzellenten Kontakte in die unterschiedlichsten Wirtschaftsbranchen und Industrie, insbesondere zu Investoren in den Bereichen Venture Capital und Private Equity, bereit.

    KOMPETENZFELDER

    Wir wollen nicht alle Rechtsgebiete abdecken, sondern verstehen uns als Anbieter hochqualifizierter Leistungen in zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Es ist unser Anspruch, auf diesen Feldern zu den besten Kanzleien zu gehören. Zu unseren Kernkompetenzen zählen wir Unternehmensakquisitionen, Corporate Finance, Venture Capital und Private Equity, Gesellschaftsrecht, Restrukturierung, Organhaftung sowie (internationales) Handels- und Vertriebsrecht. Nachfolgend führen wir unser ganzes Leistungsspektrum auf.


    Die Beratung in allen Bereichen des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts ist einer der Grundpfeiler unseres Tätigkeitsspektrums. Unsere nationalen und internationalen Mandanten vertrauen auf die herausragende juristische Qualität und Kreativität unserer Arbeit bei der pragmatischen (Optimierungs-)Gestaltung bzw. der zielorientierten Lösung ihrer drängendsten Anliegen von der Unternehmensgründung bis zur Liquidation von Gesellschaften. Im Überblick sind die häufigsten Aufgaben:

    • Auswahl und Gründung von Gesellschaften
    • Entwurf von Gesellschaftsstatuten und gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung
    • Jegliche Kapitalmaßnahmen, einschließlich aus genehmigtem und bedingtem Kapital, Kapitalherabsetzungen und Kombinationen
    • Beratung bei der Unternehmensnachfolge
    • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
    • Umfassende laufende oder projektbezogene Beratung des Unternehmensmanagements, insbesondere zur Vermeidung der Vorstands-, Geschäftsführer- und Aufsichtsratshaftung
    • Beratung bei der Sanierung von Unternehmen, einschließlich Debt-Equity-Swaps
    • Gestaltung von Syndizierungs- und Gesellschaftervereinbarungen sowie Joint-Venture-Verträgen
    • Erstellung von Gutachten zu komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
    • Konzernrecht
    • Gesellschafter- und Organstreitigkeiten
    • Vertragsgestaltung im Recht der GmbH, AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH & Still, PartG, UG und GbR sowie (atypisch) stille Gesellschaft, Unterbeteiligungen, Treuhand
    Unsere im Markt anerkannte Transaktionspraxis nimmt im Small- und Mid-Cap-Bereich eine führende Stellung unter den deutschen Kanzleien ein. Die langjährige Erfahrung unserer Praxisgruppe und die große Anzahl der von unseren Anwälten erfolgreich betreuten Transaktionen machen Schadbach Rechtsanwälte zum idealen Begleiter bei Unternehmenskauf bzw. -verkauf sowie Unternehmensverschmelzungen (Mergers & Acquisitions) gerade im mittelständischen Bereich. Daneben verfügen wir jedoch auch über die erforderliche interdisziplinäre und internationale Vernetzung und Stärke, um auch große und hoch komplexe Unternehmensakquisitionen professionell und effizient abzuwickeln. Unser Service deckt dabei alle Bereiche ab, gleich ob Transaktionen mit strategischen oder Finanzinvestoren, mit Finanzierungsschwerpunkt (Leveraged Buy-out) oder sanierungsbezogen (übertragende Sanierung).

    • Vertragsvorbereitungen, Absichtserklärungen, Letter of Intent, Term Sheet
    • Transaktionsgestaltung und Strukturoptimierung
    • Due Diligence
    • Unternehmenskauf und –verkauf (share deal und asset deal)
    • (Leveraged) Management Buy-out
    • Management Buy-in
    • Bieterverfahren
    • Carve-out und Spin-off
    • Nachfolgeregelungen und Familienstrategien
    • übertragende Sanierung
    • Desinvestitionen
    • Umwandlungsmodelle
    • Vertragsverhandlung und Post-Merger-Beratung
    • Rechtsstreitigkeiten im Nachgang von Transaktionen (Post-M&A -Litigation)
    • Projektmanagement der gesamten Transaktion und legal management des gesamten Teams ausländischer Anwälte bei internationalen Transaktionen
    Sowohl die Frühphasenfinanzierung für Wagniskapitalfinanzierer (Venture Capital) als auch die Buy-out-Transaktionen in der Wachstumsfinanzierung (Private Equity) gehören zu unseren Kernkompetenzen. Hierbei sind wir zwar überwiegend auf Seiten der Investoren tätig, bewahren jedoch durch Begleitung von Start-ups und Gründern den 360°-Blick. Hinzu kommen die Unterstützung jeglicher Folgefinanzierungsrunden sowie Exits wie Trade Sales und Secondaries, aber auch die Workout-Beratung sanierungsbedürftiger Portfoliogesellschaften. Unser „Hands-on-Ansatz“ sowie schlanke und durchsetzungsstarke Teams sichern ein zielorientiertes und kosteneffizientes Vorgehen.

    • Beteiligungsverträge und Gesellschaftervereinbarungen
    • Investment and Shareholders Agreement
    • Konsortialverträge zwischen Investoren
    • Vertragsgestaltung und -verhandlung
    • Early Stage-, Bridge- und Turnaround-Finanzierung
    • Management Buy-out (MBO) und Management Buy-in (MBI)
    • Mitarbeiterbeteiligungen (z.B. Stock Option Plan oder Phantom Shares)
    Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei allen Fragen ihrer Unternehmensfinanzierung. Ob Eigenmittel, hybride Finanzierungsinstrumente oder Fremdmittel, wir beraten bei jeglicher Gestaltung und der Erstellung der Transaktionsdokumente. Unsere Erfahrungen erstrecken sich insbesondere auf:

    • Begleitung von Aktienemissionen und Bezugsrechtsemissionen
    • Beratung bei der Finanzierung von Nachrangkapital durch Verträge über Genussrechte, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, typische und atypische stille Beteiligungen sowie Gesellschafterdarlehen
    • Equity- und Mezzanine-Finanzierungen
    • Akquisitionsfinanzierung und Leveraged-Buy-Out Transaktionen
    • Restrukturierung und Refinanzierung bestehender Unternehmenskredite
    • Projektfinanzierung
    • Strukturierte Unternehmensfinanzierungen
    • Darlehen und Darlehenssicherungsverträge, Syndizierungen
    • Konzernfinanzierungen (z.B. Cash Pooling)
    • Debt-Equity-Swaps
    • Sanierungsfinanzierung und Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Insolvenz (StaRUG)
    Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist eines unserer weiteren Tätigkeitsfelder. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Prozessvertretung von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten sowie kapitalmarktorientierten Unternehmen. Bei unserer Beratung suchen wir für unsere Mandanten stets nach Wegen, um den regulatorischen Aufwand zu reduzieren. Unser Leistungsspektrum deckt wesentliche Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts ab, insbesondere:

    • Beratung bei Melde- und Veröffentlichungspflichten nach der MAR, insbesondere Vermeidungsstrategien
    • Geldwäscheprävention
    • Beratung zu Bankvertragsrecht
    • Beratung bei der Finanzierung von Nachrangkapital durch Verträge über Genussrechte, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, typische und atypische stille Beteiligungen sowie Gesellschafterdarlehen
    • Akquisitionsfinanzierung
    • Projektfinanzierung
    • Strukturierte Unternehmensfinanzierungen
    • Erstellung von Transaktionsdokumentationen über Kredit und Kreditsicherheiten
    • Legal Due Diligence und Vermeidung, anderenfalls Erstellung von Prospekten
    • Beratung hinsichtlich der Anforderungen des WpHG und der MAR (Insiderrecht, Ad-hoc Publizität, Verhaltens-, Transparenz- und Organisationspflichten)
    • Prozessvertretung bei Streitigkeiten aus dem Bankvertrag
    • Prozessvertretung bei Streitigkeiten aus Kredit und Kreditsicherung
    Wir begleiten Unternehmen in Krisensituationen und bei Refinanzierungen proaktiv bei erforderlichen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen und erbringen umfassende Leistungen im Bereich der nicht-verwaltenden Insolvenzberatung. Daneben unterstützen wir Gläubiger bei der Wahrung ihrer Interessen und der Durchsetzung von Sicherungsrechten im Vorfeld oder innerhalb von Insolvenzverfahren. Unsere weitere Tätigkeit umfasst u.a.:

    • Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel
    • Debt-Equity-Swaps
    • Refinanzierungsverhandlungen und Vergleichsverhandlungen mit Unternehmensgläubigern
    • Strategien zur Insolvenzvermeidung
    • Übertragende Sanierung
    • Beratung von Unternehmensleitern und Aufsichtsräten zur Minimierung von Haftungsrisiken
    • Insolvenzanfechtungsrecht
    • Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Insolvenz (StaRUG)
    • Schutzschirmverfahren und vorläufige Eigenverwaltung
    • Haftungsvermeidung und Regressberatung
    Sie wollen Ihre Leistungen und Produkte optimal im Markt platzieren? Wir begleiten Sie beim Ausbau und der Internationalisierung Ihrer Handels- und Vertriebswege und beraten Sie bei der Wahl und bei der Ausgestaltung der idealen Vertriebsformen. Wir setzen Ihre Vorstellung effizient und rechtssicher in Vertragswerken um und optimieren die Vertragskonditionen für Sie. Gegenstand dieses umfassenden Beratungsangebots ist insbesondere:

    • Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von (internationalen) Handelsverträgen, insbesondere Austauschverträgen über Waren und/oder Dienstleistung sowie Kooperationsvereinbarungen
    • Beratung zu Vertriebssystemen, insbesondere Vertriebshändlersysteme, Handelsvertretungen und Vertriebsketten
    • Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf, Verkauf, Dienstleistungen und in anderen (branchenspezifischen) Bereichen, auch nach UN-Kaufrecht
    • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Internetpräsenzen
    • Franchise- und Lizenzverträge
    • Beratung zu Zahlungssicherheiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen (insbesondere Akkreditive)
    • Rechtliche Beratung hinsichtlich der spezifisch-rechtlichen Anforderungen an bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen, insbesondere die Berücksichtigung von Sonderregelungsmaterien
    • Strategische Beratung bei Markterschließungsvorhaben und Markteinführungen
    • Strategische Beratung im Vorfeld drohender Auseinandersetzungen und Vertretung bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen handelsrechtlichen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten
    • Prüfung, Einleitung und Durchführung von erforderlichen handelsrechtlichen und/oder produktspezifischen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren
    In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Kooperationspartnern stellen wir die Vertragsgestaltungen bei internationalen Vertriebsstrukturen und Rechtsvertretung in allen wichtigen Jurisdiktionen im Ausland sicher und fungieren als zentraler Ansprechpartner bei komplexen internationalen Vertragsprojekten.
    Wirtschaftliches Handeln oder innerbetriebliche Abläufe ohne EDV-Unterstützung sind mittlerweile undenkbar geworden. Dabei sind viele EDV-gestützte Anwendungen inzwischen eng mit dem Internet verzahnt. Damit sie in allen Fragen der elektronischen Datenverarbeitung auf der sicheren Seite sind und sich Online so sicher wie Offline bewegen können, beraten und unterstützen wir Sie insbesondere:

    • bei der Erstellung und Prüfung von jeglichen EDV-Verträgen (beispielsweise über den Erwerb, die Nutzung, die Wartung oder die laufende technische Betreuung von Hard- und Software, Datenbanken, Apps und Onlineauftritten)
    • bei Fragen im Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation und Cloud Computing
    • in allen namens-, marken- und lauterkeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domainnamen
    • bei der Erstellung und beim laufenden Betrieb von Webseiten und Social Media-Profilen
    • bei der Konzeption und Ausgestaltung von Bestell- und Lieferprozessen für online angebotene Waren oder online erbrachte Dienstleistungen
    • bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fernabsatzgeschäfte im B2B- und B2C-Bereich
    Unsere arbeitsrechtliche Beratung erfolgt begleitend sowohl im Rahmen der Dauerberatung unserer Mandanten als auch projektbezogen im Rahmen von Transaktionen oder Umstrukturierungen, angefangen bei der Due Diligence bis zu arbeitsrechtlichen Gestaltungen beispielsweise bei Asset Deals. Ferner werden wir ergänzend zu unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise im Rahmen von Geschäftsführer- und Vorstandsberatung tätig.

    • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
    • Arbeitsrechtliche Due Diligence
    • Arbeitsrechtliche Gestaltungen bei Transaktionen
    • Aufhebungsvereinbarungen
    • Mitarbeiterbeteiligungen (z.B. Stock Option Plan)
    Verträge sind im Geschäftsverkehr die Grundlage einer erfolgreichen Unternehmens-, Strategie- und Geschäftsentwicklung. Sie bilden einen wertvollen Bestandteil Ihres Unternehmens, denn Ihre vertragliche Situation spiegelt Ihr Engagement, Ihren Erfolg und Ihre Marktposition wieder. Umso wichtiger ist es, dass das vertragliche Umfeld Ihrem Unternehmen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit verschafft. Unser zusätzlicher Mehrwert für Sie liegt darin, Ihre wirtschaftliche Position zu optimieren sowie Streitquellen zu antizipieren und geschäftsfördernd vorab vertraglich abzustellen. Wir beraten und begleiten Sie zu allen Fragen Vertragsgestaltung und insbesondere bei:

    • der Beratung, der Verhandlung und Erstellung von Verträgen
    • der Überprüfung von Vertragsinhalten
    • der Durchsetzung von vertraglich vereinbarten Rechten
    • der rechtlichen Analyse und Beurteilung von Verträgen und einzelnen Vertragsinhalten
    • der Wahl des „richtigen“ Vertragstyps
    • der rechtlichen Beratung im Hinblick auf Besonderheiten bestimmter Vertragstypen
    • Fragen zu gesetzlich zwingenden Inhalten einzelner Vertragstypen
    • der Beendigung sowie der Übertragung von Verträgen oder einzelner Vertragsbestandteile
    • der Optimierung des bestehenden vertraglichen Umfeldes
    In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Kooperationspartnern stellen wir die Vertragsgestaltung und Rechtsvertretung in allen wichtigen Jurisdiktionen im Ausland sicher und fungieren als zentraler Ansprechpartner bei komplexen internationalen Vertragsprojekten.

    UNSERE ANWÄLTE

    Kai Schadbach, LL.M.
    Kai Schadbach, LL.M.
    Publikationen
    Curriculum Vitae

    Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Kiel, Paderborn, Surrey (UK), Den Haag (NL) und Cleveland (USA). Master of Laws (LL.M., mit honors als Jahrgangsbester) an der Case Western Reserve University, Cleveland (USA), anschließend Teaching Assistant. Ehemals Lehrbeauftragter für Vertragsrecht an der THM Technische Hochschule Mittelhessen. Gastdozent u.a. an der Frankfurt School of Finance & Management, der EBS Universität für Wirtschaft und Recht sowie der Frankfurt University of Applied Sciences für Corporate Finance, Venture Capital/Private Equity, Aktienrecht und Mergers & Acquisitions sowie für Fachanwaltskurse Handels- und Gesellschaftsrecht von Juristische Fachseminare, Arber Seminare, für HERA Fortbildungswerk GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und für das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI).

    Rechtsanwalt seit 1997 bei
    • Vorys, Sater, Seymour & Pease, LLP (USA)
    • Flick Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte, Bonn
    • Andersen Luther Rechtsanwalts-GmbH, Düsseldorf
    • Chefsyndikus der ACG AG, Wiesbaden
    Persönliche Auszeichnungen (Auswahl):
    • 2022: Platz 5 in der Top 100-Liste (aus 7.626 Empfehlungen) der M&A-Anwälte in Deutschland – Deutsches Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen (diruj) – Kanzleimonitor 2021-2022
    • 2022: Platz 9 in der Top 100-Liste (aus 7.626 Empfehlungen) der Wirtschaftsanwälte in Deutschland – Deutsches Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen (diruj) – Kanzleimonitor 2021-2022
    • 2022: Aufnahme in “Wer ist wer im deutschen Recht” von Prof. Dr. Gerhard Köbler
    • 2021: „Business Law Expert of the Year in Germany” – LeadersinLaw Global Awards
    • 2020, 2021, 2022 und 2023: „Deutschlands beste Anwälte“ für Venture Capital – Handelsblatt und Best Lawyers Ranking
    • 2018: “Corporate Lawyer of the Year” Germany – EU Business News
    • 2014: Legal500-Auflistung unter den 16 Top-Anwälten in Deutschland für den Bereich Private Equity und Venture Capital
    • 2008 bis 2015: Empfehlung in JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien für den Bereich Private Equity und Venture Capital
    • 2011: 50 „Führende Köpfe M&A und Corporate Finance“ laut „WirtschaftsWoche Guide M&A und Corporate Finance“
    • 2010: WirtschaftsWoche-Auswahl der 50 besten Anwälte für Aktienrecht in Deutschland
    • 2009: Handelsblatt-Auflistung unter den 50 besten Private Equity-Anwälten Deutschlands
    Zahlreiche Veröffentlichungen zu Themen des (internationalen) Wirtschaftsrechts und Alleinautor des „Lexikon des anglo-amerikanischen Rechts”, 1992. Herr Schadbach war langjähriger Vorsitzender des Aufsichtsrates der InterCard AG, Taufkirchen und ist u.a. Mitglied der Association for Corporate Growth, der Wissenschaftlichen Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, der International Bar Association, Die Familienunternehmer sowie Mitglied in mehreren Aufsichtsräten.
    PETER HOLST, LL.M.
    PETER HOLST, LL.M.
    Publikationen
    Curriculum Vitae

    Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Potsdam und Berlin (Freie Universität, Humboldt Universität). Master of Laws in International Commercial Law (LL.M., mit Distinction als Jahrgangsbester) an der University of Kent, England. Danach Forschungsstipendium und Tätigkeit als Teaching Assistant im englischen und europäischen Vertrags- und Deliktsrecht an der University of Sheffield, England.

    Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Lübeck mit 6-monatiger Wahlstation in einer wirtschaftsrechtlichen Anwaltskanzlei in London.

    Rechtsanwalt seit 2006 bei
    • CMS Hasche Sigle, Stuttgart, Frankfurt, Shanghai
    • Ashurst LLP, Frankfurt
    • Norton Rose Fulbright LLP, Frankfurt (Partner)
    • Baker Tilly, Frankfurt (Partner)
    In den Jahren 2010/2011 arbeitete Herr Holst für 6 Monate im Shanghaier Büro der Internationalen Anwaltskanzlei CMS. In den Jahren 2012/2013 absolvierte Herr Holst ein 6-monatiges Secondment in der M&A / Equity Capital Markets Abteilung der Investmentbank Morgan Stanley, Frankfurt.

    Sprachen: Deutsch, Englisch
    Konstantin Warnowizki
    Konstantin Warnowizki
    SENIOR ASSOCIATE

    Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim (mit starkem betriebswirtschaftlichem Anteil). Referendariat am Landgericht Frankenthal (Pfalz) mit Wahlstation in Haifa. Ganzjährige Auslandsaufenthalte in Michigan, USA und Peking, China (Sprachstudium an der Beijing Language and Culture University). Ehemals Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mannheim.

    Rechtsanwalt seit 2017 mit folgenden beruflichen Stationen:
    • Rittershaus, Mannheim
    • Taylor Wessing, Frankfurt
    • Baker Tilly, Frankfurt
    Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch, Chinesisch
    SÖREN BROST
    SÖREN BROST
    ASSOCIATE

    Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bei Prof. Dr. Gerald Spindler und bei White & Case LLP, Frankfurt, im Bereich Corporate/M&A. Referendariat am Landgericht Gießen.

    Rechtsanwalt seit 2022 bei
    • Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB, Frankfurt
    Sprachen: Deutsch, Englisch
    Dr. Petra Weipert
    Dr. Petra Weipert
    OF-COUNSEL

    Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt am Main. Referendariat mit Anwaltsstation in London. Promotion zum Thema Abgrenzung zwischen Geschäftstüchtigkeit und Betrug mit Stipendium der Hessischen Graduiertenförderung. Vertrauensanwältin der CDH e.V. (Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb). Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht (DGV e.V.) seit deren Gründung 2010. Juristische Beraterin des Berufsverbandes der Medienvertreter BDV e.V.

    Rechtsanwältin seit 1998 mit folgenden beruflichen Stationen
    • Deutscher Investment Trust, Frankfurt
    • Sturmfels, Delp, Lewer, Ploghaus, Frankfurt
    • Ramser Rechtsanwälte, Frankfurt
    Sprachen: Deutsch, Englisch
    Hans Schloemer, M.B.L.-HSG (St. Gallen)
    Hans Schloemer, M.B.L.-HSG (St. Gallen)
    OF-COUNSEL

    Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn. Executive Masterstudiengang im Internationalen Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen (Schweiz) mit Studienaufenthalten an der Harvard Law School und der NYU Law School. Langjährige Tätigkeit als betrieblicher und externer Datenschutzbeauftragter.

    Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt (in leitender Funktion) seit 2004 bei:
    • GvW Graf von Westphalen, Köln
    • CSB System SE, Geilenkirchen
    • Leifheit AG, Nassau
    • MOBOTIX AG, Winnweiler
    Sprachen: Deutsch, Englisch

    Florian Pink, LL.M. (Aberdeen)
    Florian Pink, LL.M. (Aberdeen)
    OF-COUNSEL

    Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwigs-Maximilian-Universität in München und der Universität Hamburg. Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg. Master of Laws (LL.M.) an der University of Aberdeen (UK). Referendariat beim Land Schleswig-Holstein mit Station an der deutschen Außenhandelskammer in Neu Delhi (Indien).

    Rechtsanwalt seit 2012 bei:
    • Clifford Chance
    • Simon und Pink Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Gründer und Geschäftsführer)
    Weitere aktuelle berufliche Tätigkeit:
    Berater für unternehmerische Wachstums- und Entwicklungsstrategien als Geschäftsführer der The Pink Consulting Company GmbH

    Sprachen: Deutsch, Englisch

    HONORAR

    EFFIZIENZ UND TRANSPARENZ
    Wir bieten unsere Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und orientiert sich am erforderlichen oder gewünschten Aufwand und dem wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Unsere Stundensatzvereinbarung bietet den Mandanten eine transparente Honorarübersicht und Kostenkontrolle. Dabei kommt unseren Mandanten die kosteneffiziente Arbeitsweise unserer ausnahmslos erfahrenen Rechtsanwälte zu Gute. Demgegenüber halten wir die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus Mandantensicht weder für transparent noch für mehrwertorientiert. Wegen der aufwandsunabhängigen, gesetzlich gesicherten Pauschale wird der Rechtsanwalt nicht zu einem dienstleistungsorientierten und engagierten Service angehalten. Lediglich in Gerichtsverfahren dürfen wir die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten.

    KARRIERE

    Im Rahmen unseres starken Wachstums suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Rechtsanwälte (m/w/d)

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